Klassifikation von Todesart und Ursache

Ausgabe: internistische praxis, 2007, Band 47/3, Mediengruppe Oberfranken (ISSN 0020–9570)

Zusammenfassung: Der Hirntod ist laut Definition der Bundesärztekammer das Ende des menschlichen Lebens. Nur die sicheren Todeszeichen – Totenflecken, Totenstarre und Fäulnis – beweisen, dass jemand tot ist. Der Arzt ist gemäß der Bestattungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes verpflichtet, den Tod festzustellen und auch eine Todesbescheinigung auszustellen. Wenn möglich, sollte der Arzt die Todesursache und die Todesart mit angeben. Durch das Ausfüllen der Todesbescheinigung und Ankreuzen der Todesart kann der Arzt weitere forensische Untersuchungen initiieren. Bei der Todesursache sollte der leichenschauende Arzt bemüht sein, eine Kausalkette zu bilden. Mit dieser Kausalkette können die Ursache und die zum Tode führende(n) Erkrankung(en) abgelesen werden.

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Autoren: M. G. KRUKEMEYER und K. PÜSCHEL

Rubrik: Geriatrie Verschiedenes

Verlag: Mediengruppe Oberfranken

Stichworte: Bestattungsgesetze, Leichenschau, Verpflichtungen des Arztes, Definitionen der, Todesart: natürlich, nicht natürlich, unklar, Todesursache, Hirntod, Todeszeichen, Kausalkette feststellen

ISSN: 0020–9570

Institut: Institut für Rechtsmedizin (Direktor: Prof. Dr. K. PÜSCHEL) der Universität Hamburg