Zusammenfassung: Der Hirntod ist laut Definition der Bundesärztekammer das Ende des menschlichen Lebens. Nur die sicheren Todeszeichen – Totenflecken, Totenstarre und Fäulnis – beweisen, dass jemand tot ist. Der Arzt ist gemäß der Bestattungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes verpflichtet, den Tod festzustellen und auch eine Todesbescheinigung auszustellen. Wenn möglich, sollte der Arzt die Todesursache und die Todesart mit angeben. Durch das Ausfüllen der Todesbescheinigung und Ankreuzen der Todesart kann der Arzt weitere forensische Untersuchungen initiieren. Bei der Todesursache sollte der leichenschauende Arzt bemüht sein, eine Kausalkette zu bilden. Mit dieser Kausalkette können die Ursache und die zum Tode führende(n) Erkrankung(en) abgelesen werden. Onlinedatenbank: med-search
Autoren: M. G. KRUKEMEYER und K. PÜSCHEL
Rubrik: Geriatrie Verschiedenes
Verlag: Mediengruppe Oberfranken
Stichworte: Bestattungsgesetze, Leichenschau, Verpflichtungen des Arztes, Definitionen der, Todesart: natürlich, nicht natürlich, unklar, Todesursache, Hirntod, Todeszeichen, Kausalkette feststellen
ISSN: 0020–9570
Institut: Institut für Rechtsmedizin (Direktor: Prof. Dr. K. PÜSCHEL) der Universität Hamburg