Seit Anfang 2012 erlebt die Osteopathie in Deutschland einen regelrechten Boom. Denn Anfang jenes Jahres hatte die Techniker Krankenkasse als erste und größte gesetzliche Krankenkasse (GKV) damit begonnen, Osteopathie als neue Satzungsleistung anzubieten. Die rechtliche Grundlage für die neue Leistung bildet das am 22. Dezember 2011 verabschiedete GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Das Gesetz war unter anderem dazu erschaffen worden, den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen zu stärken. Dazu dürfen die Kassen Leistungen nicht anerkannter Leistungserbringer als neue Satzungsleistungen anbieten, soweit diese nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sind und die Kassen dafür sorgen, dass die neuen Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden Onlinedatenbank: med-search
Autoren: Christoph Newiger
Rubrik: Osteopathie
Verlag: Mediengruppe Oberfranken - Fachverlage GmbH & Co. KG
Stichworte: Osteopathie
ISSN: 0949-2402